Hallo Rupi
Du Hast die Wahl: entweder ein zweiter Rettungsweg über ein anleiterbares Fenster (Leitern der Feuerwehr), eine Außentreppe oder eine weitere Treppe in einem Treppenraum.
Wenn Du eine Außentreppe einhaust sind grundsätzlich alle Anforderungen an Treppenräume umzusetzen.
Wenn Deine Außentreppe nicht von Brand beaufschlgt werden konnte, gilt dass ggf. auch für Deine neue Treppenraumwand. Dann sind geringere Anforderungen (nichtbrennbar) möglich.
Wenn kein Rauch in Deinen Treppenraum hineinkommen kann, da die Treppe einschließlich Einhausung vom Gebäude wie ein außenliegender Sicherheitstreppenraum abgerückt wird und über einen offenen Gang zu erreichen ist, ist auch keine Öffnung für die Rauchabführung erforderlich.
Inwieweit ggf. Abweichungen zugelassen werden können hängt vom Einzelfall ab.
Gruß Norbert Bärschmann